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| THEMA: Senioren | |
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07.01.2013 Frage von |
St. Damen u. Herren! Wie kann es sein, dass Beamte im Ruhestand des Landes Steiermark im Jahr 2012 und im Jahr 2013 keine Erhöhung bekommen. Wo kann man die jährliche Anpassung nachlesen. Im Voraus danke für ihre Bemühungen. MfG |
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11.01.2013 Antwort von Maria Fekter
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Sehr geehrte Frau Machet! Vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Finanzministerin Dr. Fekter betreffend das Pensionsrecht der Landesbeamten. Nach Mitbefassung der in Frage kommenden Fachabteilung im Bundesministerium für Finanzen darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Pensionsrecht der Landesbeamten besteht keine Zuständigkeit des Bundes. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Regelungskompetenz des jeweiligen Landes. Das von Ihnen insbesondere angesprochene Land Steiermark hat diese Kompetenz im Steiermärkischen Pensionsgesetz 2009 geregelt. Bestimmungen zur Anpassung finden sich im § 43 dieses Gesetzes. Dieses Landesgesetz könnten Sie in dem vom Bundeskanzleramt bereitgestellten Rechtsinformationssystem des Bundes (http://www.ris.bka.gv.at/Land ) nachlesen. Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen zur Klärung Ihrer Fragen beitragen. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Johannes Pasquali BMF Kommunikation |
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