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| THEMA: Gesundheit und Sport | |
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13.11.2012 Frage von |
sehr geehrte frau minister, bitte erklären sie mir, welchen sinn die jagd auf drogenkonsumenten macht? was bringt eine haaranalyse, die ca. 280 euro kostet? ja, man hat dann die gewissheit, dass zb. cannabis geraucht wurde. nur was dann? welche argumente, ausgenommen die strafverfolgung, haben sie gegen den cannabiskonsum eines erwachsenen menschen? mit freundlichen grüssen |
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14.11.2012 Antwort von Johanna Mikl-Leitner
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Sehr geehrter Herr Ist der vorläufige Rücktritt von der Verfolgung einer Straftat nach dem Suchtmittelgesetz davon abhängig gemacht worden, dass sich der Beschuldigte einer ärztlichen Überwachung seines Gesundheitszustandes unterzieht, so obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde die Feststellung, ob der Beschuldigte diese Bedingung einhält. Derzeit wird zur Unterstützung bei der Befundung durch den Amtsarzt beinahe ausschließlich auf eine Harnuntersuchung zurückgegriffen. Diese Methode ist zwar einfach zu handhaben und auch preisgünstig, hat jedoch den Nachteil, dass ein möglicher Missbrauch nur relativ kurz nachweisbar ist. Außerdem werden in der Praxis oft Umgehungsmöglichkeiten bei der Probenabgabe ausgenutzt. Eine langfristige Beurteilung ist nur durch eine Haaruntersuchung möglich. Das Bundesministerium für Inneres wird daher ein Pilotprojekt in einer Gesundheitsbehörde starten und mit Unterstützung eines polizeilichen Amtsarztes Erfahrungswerte sammeln. Die Illegalität von Cannabisprodukten gründet sich auf die negativen Auswirkungen des Genusses auf die Gesundheit der Konsumenten, die durch eine Vielzahl von Studien belegt sind. Dazu darf auf die unter http://www.meinparlament.at/frage/6810/ erfolgte Beantwortung und auf die Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Inneres unter http://www.bmi.gv.at/cms/bm...51383D&page=0&view=1 und http://www.bmi.gv.at/cms/bm...53633D&page=0&view=1 verwiesen werden. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Pichler Bundesministerium für Inneres Ref. I/5/a - Bürgerservice |
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