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| THEMA: Demokratie und Bürgerrechte | |
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28.10.2012 Frage von |
Wann wird das Parlament verkleinert auf 165 Abgeordnete,und der Bundesrat abgeschafft ? |
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09.11.2012 Antwort von Laura Rudas
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Anfrage auf die ich näher eingehen möchte. Die Abschaffung des Bundesrats entspräche einer Gesamtänderung unserer Bundesverfassung, da das bundesstaatliche Prinzip die Mitbestimmung der Länder an der Bundesgesetzgebung umfasst. Genau diese erfolgt durch den Bundesrat. Zur ersatzlosen Streichung dieses (zumindest formal) sehr essentiellen Gremiums wäre dementsprechend eine Volksabstimmung durchzuführen. Diese kann sich in Folge aber nicht nur mit der reinen Abschaffung befassen, sondern sollte sich insgesamt in eine größere Debatte über unsere Verfassung einfügen. Dazu ist festzuhalten, dass ich es, abgesehen von der derzeitigen politischen Machbarkeit, für einen ungünstigen Zeitpunkt halte vorschnelle populär politische Maßnahmen zu fordern. Insgesamt stellt sich unsere Verfassung nämlich in meinen Augen gerade hinsichtlich ihrer Prinzipien als äußerst vorbildhaft dar und ich denke nicht, dass wir mit dem wichtigsten Organisationsdokument unseres Staates leichtfertig umgehen sollten. Selbiges gilt bis zu einem gewissen Grad auch in der Diskussion zur Verkleinerung des Nationalrats: was sich in der Praxis als gangbare Sparmaßnahme darstellt, hat auch eine demokratiepolitische Dimension, die mitbedacht werden will. Allein die Frage beispielsweise welche Wahlkreise wie zusammengelegt werden müssten, ist in der Praxis durchaus eine schwierige Entscheidung, denn schließlich bedeutet sie den Verlust einer/eines Abgeordneten für die betreffende Region. Deswegen möchten wir hier keine – theoretisch mögliche – klassische „Mehrheitsentscheidung“ durchboxen, sondern jedenfalls eine Lösung erzielen, die gerade auch kleinere Oppositionsparteien vollinhaltlich mittragen können. Mit freundlichen Grüßen Mag.a Laura Rudas SPÖ-Bundesgeschäftsführerin |
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