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| THEMA: Demokratie und Bürgerrechte | |
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18.07.2012 Frage von |
Der Präsident des österr. VfGH Holzinger hat offen in der Kronen-Zeitung (Printausgabe vom 12.07.12) eine Verfassungsänderung gefordert damit der österr. VfGH wie in Deutschland den ESM noch vor Gesetzwerdung auf Verfassungskonformität prüfen kann. Auch immer mehr Bürger unterschreiben eine Petition http://www.avaaz.org/de/pet...fassungsgerichtshof) in der genau dies gefordert wird. Wie stehen Sie zum Wunsch der Bürger bzw. des VfGH-Präsidenten und vor allem wie hoch schätzen sie den Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik ein sollte der VfGH nachträglich feststellen, dass der ESM verfassungswidrig ist und die in der Zwischenzeit an die maroden Staaten geflossenen Mittel uneinbringlich und damit verloren sind bzw. wenn der ESM trotz Verfassungswidrigkeit im Außenverhältnis gültig bleibt, da die Vertragspartner des völkerrechtlichen Vertrages von dem guten Glauben ausgehen konnten, dass von österr. Seite auf die Einhaltung der österr. Rechtsnormen entsprechend Rücksicht genommen wurde? Wenn die Politik trotz Anlaufen einer Petition sowie berechtigter Änderungswünschen von Experten (hier z. B. der VfGH-Präsident Holzinger) über die Interessen des Volkes einfach drüberfährt stellt sich für mich die Frage, wie ernst nehmen sie bzw. ihre Partei echte Bürgermitbestimmung oder sind sie der Ansicht, dass die Bürger alle 4 - 5 Jahre wählen gehen sollen und während der Legislaturperiode die gewählten Mandatare quasi als Sachwalter der Bevölkerung fungieren? |
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13.09.2012 Antwort von Eva Glawischnig-Piesczek
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Sehr geehrter Herr Vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie, die durch meine Sommertour, verspätete Antwort. Ich bin absolut dafür, dass bereits vor Beschlussfassung des Parlaments über einen Staatsvertrag bzw vor Unterzeichnung des Bundespräsidenten eine Prüfung des Staatsvertrags durch den Verfassungsgerichtshof ermöglicht werden sollte. Nur wenn ein Staatsvertrag mit der österreichischen Verfassung vereinbar ist, genügt nämlich die parlamentarische Genehmigung mit einfacher Mehrheit. Andernfalls bedarf es vorher einer Verfassungsänderung, für die eine 2/3-Mehrheit notwendig ist. Die Grünen treten für eine grundsätzliche Verfassungsänderung ein, um eine effektive Verfassungskontrolle betreffend Staatsverträge zu schaffen. Denn wenn ein Staatsvertrag erst einmal vom Bundespräsident unterzeichnet ist, ist er völkerrechtlich verbindlich, auch wenn der Verfassungsgerichtshof danach feststellen sollte, dass er verfassungswidrig ist. Der Entscheid des Verfassungsgerichtshof sollte also rechtzeitig am Tisch liegen. Wir haben auch konkret im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt an den Bundespräsidenten appelliert, aufgrund der aus unserer Sicht verfassungswidrigen parlamentarischen Genehmigung dieses Vertrages mit einfacher Mehrheit durch SPÖ und ÖVP, die Unterschrift und damit die Ratifikation des Vertrages auch aufgrund des von uns in Auftrag gegebenen Gutachtens von Univ-Prof Dr Stefan Griller zu unterlassen, da damit der Vertrag völkerrechtlich verbindlich wird. Das Gutachten von Univ-Prof Dr Griller besagt ua, dass die Schuldenbremse des Fiskalpakts gegen die verfassungsrechtliche Budgethoheit des Nationalrats verstoße. Anders als beim Fiskalpakt ist aus grüner Sicht der ESM-Vertrag nicht verfassungswidrig. Wir stehen auch inhaltlich zum Eurorettungschirm, gerade auch deshalb weil wir im Wege der parlamentarischen Verhandlungen die volle Einbindung des österreichischen Parlaments bei den Entscheidungen der ESM-Organe über einzelne Finanzhilfen und deren Bedingungen im Wege einer Verfassungsänderung sicherstellen konnten. Das österr. Regierungsmitglied darf im ESM-Organ erst für eine Finanzhilfe stimmen, wenn das österr. Parlament dem vorher zugestimmt hat. Damit wird auch die öffentliche Debatte über ESM-Hilfen im Einzelfall sichergestellt. Zur darüber hinausgehenden Einbindung der Bevölkerung ist noch ergänzend zu sagen: 1) Aus Sicht der Grünen sollten Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für Europa in einer europäischen Volksabstimmung entschieden werden. Fragen, die die Baugesetze der Verfassung Österreichs betreffen, müssen allerdings schon jetzt von Verfassungs wegen einer Volksabstimmung in Österreich unterworfen werden. Der ESM ist eine Kriseneinrichtung für Notfälle. Er ändert die Grundlagen Europas nicht, sondern er versucht, diese zu sichern. Er tangiert auch nicht die Baugesetze der Bundesverfassung. 2) Staatsverträge können für sich alleine betrachtet kein Gegenstand von Volksentscheiden sein. Ganz im Gegenteil sind sie von dieser Möglichkeit explizit ausgenommen. 3) Insofern sehen wir keine Möglichkeit für eine Volksabstimmung über den ESM. Im Übrigen haben wir auch keine Volksabstimmung über die Kärntner Hypo gemacht. Die Haftungen, die unter „FPÖ-Wirtschaftspolitik“ für die Hypo Alpe Adria eingegangen wurden, entsprechen genau den Haftungen für den ESM. Mit einem großen Unterschied: Die Haftungen für den ESM sind derzeit weder vergeben noch schlagend geworden. Das Geld für die Hypo Alpe Adria ist allerdings mit Sicherheit verloren. Mit freundlichen Grüßen, Eva Glawischnig |
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